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Incident Response & Forensik

Im Ernstfall zählt jede Minute. Wir helfen bei Ransomware, Datenabfluss und Systemkompromittierung – schnell und strukturiert.

Wenn ein Angriff bereits läuft, brauchen Sie keinen Berater, sondern ein eingespieltes Vorgehen: eindämmen, analysieren, bereinigen, wiederherstellen. Wir sichern Beweise gerichtsfest, unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden, Versicherern und Kunden und begleiten Sie bis zum sicheren Regelbetrieb – inklusive der Meldepflichten nach DSGVO und NIS2.

Für wen ist das?Jedes Unternehmen kann betroffen sein. Sinnvoll ist ein Incident-Response-Vertrag im Vorfeld – damit im Ernstfall keine Zeit für Vertragsverhandlungen verloren geht.

Was Sie sofort tun sollten

  1. Betroffene Systeme vom Netzwerk trennen – aber nicht ausschalten, sonst gehen flüchtige Spuren verloren.
  2. Kompromittierte Zugänge sperren und Passwörter zentraler Konten ändern.
  3. Nichts löschen, nichts neu installieren, keine Lösegeldforderung beantworten.
  4. Uns anrufen oder mit dem Betreff „DRINGEND“ schreiben – wir melden uns umgehend.

Notfall-Hotline +49 15778716239

Erste Rückmeldung bei Vorfällen innerhalb von 2 Stunden (werktags 9–17 Uhr), außerhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

1

Erstkontakt & Sofortmaßnahmen

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie erste Anweisungen, um weiteren Schaden zu verhindern.

2

Eindämmung

Wir isolieren betroffene Systeme, sperren kompromittierte Zugänge und sichern flüchtige Beweise – remote oder vor Ort.

3

Analyse & Bereinigung

Forensische Untersuchung: Wie kam der Angreifer hinein, was wurde berührt, ist er noch da? Danach bereinigen wir und stellen sicher wieder her.

4

Nachbereitung

Incident-Bericht, Unterstützung bei Meldungen an Behörden und Versicherung, Lessons-Learned-Workshop und Härtung gegen Wiederholung.

Häufige Fragen

Fragen zu dieser Leistung

Sollen wir das Lösegeld zahlen?

In den allermeisten Fällen raten wir davon ab: Eine Zahlung garantiert weder die Entschlüsselung noch die Löschung gestohlener Daten und finanziert weitere Angriffe. Wir prüfen zuerst, ob Backups, Entschlüsselungswerkzeuge oder eine Wiederherstellung möglich sind – und begleiten Sie bei jeder Entscheidung.

Welche Meldepflichten haben wir nach einem Angriff?

Sind personenbezogene Daten betroffen, muss die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden (Art. 33 DSGVO). NIS2-Einrichtungen melden erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden an das BSI. Wir bereiten die Meldungen mit Ihnen vor.

Was bringt ein Incident-Response-Vertrag im Vorfeld?

Garantierte Reaktionszeiten, geklärte Konditionen und ein Team, das Ihre Umgebung bereits kennt. Im Ernstfall verlieren Sie keine Zeit mit Vertragsverhandlungen und Einarbeitung – jede Stunde zählt.

Sprechen wir über Ihren Bedarf.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Umfang, Vorgehen und Kosten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

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Wir greifen Ihre Systeme kontrolliert an, bevor es Kriminelle tun – und zeigen Ihnen genau, wo Handlungsbedarf besteht.

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